Freiwilliges Öffentliches Erwerbsangebot in der Form eines Teilangebots an die Aktionäre der 1&1 AG
DISCLAIMER - RECHTLICHE HINWEISE
Sie versuchen den Bereich dieser Website zu betreten, den die United Internet AG zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot in der Form eines Teilangebots (das "Angebot") zum Erwerb von bis zu 16.250.827 nennwertloser Stückaktien der 1&1 AG ("1&1") vorgesehen hat.
Aktionäre der 1&1 werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und ihre Kenntnisnahme zu bestätigen, um auf die Internetseite mit den Inhalten zum Angebot weitergeleitet zu werden.
WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE
Am 16. Mai 2025 hat die United Internet AG ihre Entscheidung veröffentlicht, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in der Form eines Teilangebots an die Aktionäre von 1&1 (die "1&1-Aktionäre") zu unterbreiten, um bis zu 16.250.827 nennwertlose Stückaktien der 1&1 im Wege des Angebots zu erwerben.
In diesem Bereich der Website werden Sie Bekanntmachungen, Dokumente und Informationen (insgesamt die "Informationen") bezüglich des Angebots finden, einschließlich der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) sowie der Angebotsunterlage, nachdem deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, und weitere Informationen zu dem Angebot.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts sowie bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
DER ZUGANG ZU DIESEM BEREICH DER WEBSITE KÖNNTE NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN BESTIMMTER RECHTSORDNUNGEN BESCHRÄNKT SEIN. DIESE MITTEILUNG ERFORDERT DIE BESTÄTIGUNG BESTIMMTER ASPEKTE, BEVOR SIE ZUGANG ZU DEN INFORMATIONEN ERHALTEN KÖNNEN. DIE INFORMATIONEN RICHTEN SICH NICHT AN PERSONEN UND SOLLEN NICHT FÜR PERSONEN ZUGÄNGLICH SEIN, DIE IHREN WOHNSITZ IN EINER RECHTSORDNUNG HABEN, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLT.
DIE INFORMATIONEN WERDEN IM GUTEN GLAUBEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DIENEN INFORMATIONSZWECKEN SOWIE DER EINHALTUNG DER ANWENDBAREN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND ANFORDERUNGEN, UND IHRE VERFÜGBARKEIT UNTERLIEGT DEN UNTEN DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN. DIE INFORMATIONEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT EIN ANGEBOT ODER EINEN TEIL EINES ANGEBOTS ZUM VERKAUF VON ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERFÜGUNG ÜBER WERTPAPIERE DARZUSTELLEN, SIE STELLEN KEIN SOLCHES ANGEBOT ODER TEIL EINES ANGEBOTS DAR UND STELLEN AUCH KEINE EINLADUNG ODER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER SONSTIGEN ERWERB VON WERTPAPIEREN DAR. PERSONEN, DIE ZUGANG ZU DIESEM ABSCHNITT DER WEBSITE ERHALTEN WOLLEN VERSICHERN UND GEWÄHRLEISTEN GEGENÜBER DER BIETERIN, DASS SIE DIES LEDIGLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUN.
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots können von den auf dieser Website beschriebenen Basisinformationen abweichen. 1&1-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine individuelle Beurteilung des Angebots zu erhalten.
Sofern 1&1-Aktionäre ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, können sich für sie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht ihres Wohnsitzlandes entstehen, da 1&1 ihren Sitz in Deutschland hat und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglichweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Wohnsitzland der betroffenen 1&1-Aktionäre haben. Den 1&1-Aktionären ist es unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Wohnsitzland der betroffenen 1&1-Aktionäre aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des Wohnsitzlandes der jeweiligen 1&1-Aktionäre zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Wohnsitzland der 1&1-Aktionäre ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen und über diese Website abrufbaren Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und sonstiger im Zusammenhang mit dem Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Die United Internet AG übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. JEDE PERSON, DIE ZUGANG ZU DIESEM ABSCHNITT DER WEBSITE ERHALTEN WILL, VERSICHERT UND GEWÄHRLEISTET, DASS SIE DIES LEDIGLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN TUT.
GRUNDLAGE FÜR DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN
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Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung in irgendeiner Rechtsordnung, weder direkt noch indirekt, bestimmt, in der dies gesetzeswidrig wäre. Die Informationen sind nicht dazu bestimmt ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Zeichnungs- oder Kaufangebots oder eine Einladung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots für Wertpapiere dazustellen, stellen kein solches Angebot dar und stellen auch keine Aufforderung zur Stimmabgabe im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die Gegenstand des Angebots sind, in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, noch soll es in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder eine solche Einladung rechtswidrig ist, zu einem Verkauf, einer Ausgabe oder einer Übertragung von Wertpapieren kommen, die gegen geltendes Recht verstößt. Die Informationen dürfen nicht heruntergeladen oder von einer Person aus oder in einer Rechtsordnung, in der sie einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften darstellen würden oder könnten, abgerufen werden. Durch Klicken auf das untenstehende Feld "Ich bestätige" bestätigen Sie, dass Sie die Informationen keiner Person weiterleiten, übertragen, zeigen oder an sie verteilen (unabhängig von der Form, einschließlich elektronischer Übertragung). Insbesondere versichern Sie, dass Sie die Informationen weder ganz noch teilweise an Personen in Rechtsordnungen weiterleiten oder übermitteln, in denen eine solche Verbreitung durch geltendes Recht eingeschränkt sein kann. Die Nichteinhaltung solcher Einschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze und/oder Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.
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