Eckpunkte der 5G-Vergabe - United Internet begrüßt Bekenntnis zu Wettbewerb – Dommermuth: „Künftige Rolle der Bundesnetzagentur schärfen“

Montabaur, 31. August 2018. Gestern wurden die Eckpunkte der Bundesnetzagentur für die Rahmenbedingungen der anstehenden 5G-Frequenzvergabe öffentlich. Danach soll es auch beim sogenannten National Roaming einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen der verschiedenen Betreiber geben.

Dazu sagt Ralph Dommermuth, CEO der United Internet AG:

„Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur sich zu wettbewerbsfördernden Rahmenbedingungen bekennt und den Einstieg neuer Netzbetreiber grundsätzlich ermöglichen will. Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Netzen und die damit verbundene Verhandlungspflicht der bestehenden Netzbetreiber zum National Roaming ist die wesentliche Startvoraussetzung für Neueinsteiger. Auch wir bevorzugen kommerzielle Verhandlungen über National Roaming, zumal durch die ständig steigenden Datenvolumina regelmäßige Konditionsanpassungen notwendig sein werden.

Positiv sehen wir die Schiedsrichterrolle, in der sich die Bundesnetzagentur bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot im Rahmen kommerzieller Verhandlungen sieht. Damit diese Rolle in der Praxis funktioniert, muss es in Streitfällen schnell zu verbindlichen Schiedssprüchen kommen. Und die Schiedssprüche müssen mit einem Abschluss- und Kontrahierungszwang für beide Seiten einhergehen, damit sie auch wirklich umgesetzt werden.

Ich setze darauf, dass Politik und Bundesnetzagentur im Laufe des anstehenden Beratungsprozesses nachsteuern und die Umsetzung von Schiedssprüchen der Bundesnetzagentur verpflichtend vorsehen; das geltende Recht bietet dafür ausreichende Grundlagen. Denn ein Schiedsspruch ohne Umsetzungszwang ist lediglich eine Empfehlung und damit am Ende wertlos.“