Wir führen unser Unternehmen verantwortungsbewusst und sind auf einen langfristigen Bestand des Unternehmens bedacht.

Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Die Corporate Governance bei United Internet orientiert sich am Deutschen Corporate Governance Kodex.

EntsprechensErklärung 2021

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der United Internet AG
Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Die United Internet AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 16. Dezember 2019, die der letzten Entsprechenserklärung vom 27. Mai 2021 zugrunde lagen, mit den erklärten Ausnahmen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der geltenden Fassung vom 16. Dezember 2019, die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 wirksam geworden sind, mit den nachfolgenden Ausnahmen auch zukünftig entsprechen:

Bildung eines Nominierungsausschusses (Empfehlung D.5)

Der Aufsichtsrat bildet neben dem Prüfungs- und Risikoausschuss keine weiteren Ausschüsse, sondern nimmt sämtliche weitere Aufgaben in seiner Gesamtheit wahr. Der Aufsichtsrat erachtet dies für sachgerecht, da auch bei einem sechsköpfigen Aufsichtsrat effiziente Diskussionen im Plenum und ein intensiver Meinungsaustausch möglich sind. Der Aufsichtsrat sieht demnach keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Nominierungsausschusses.

Vergütung des Vorstands - Vergütungssystem (Empfehlungen G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex)

Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands erarbeitet und beschlossen.

Mit der Vorlage an die Hauptversammlung im Mai 2021 wurde das Vergütungssystem die Grundlage für Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern, die in Zukunft abgeschlossen werden. Das erarbeitete Vergütungssystem berücksichtigt die Empfehlungen in G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex ohne Einschränkungen. Bestehende Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern bleiben hiervon unberührt, weshalb die Abweichung von den Empfehlungen in G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex erklärt wird.

Vergütung des Vorstands – Langfristige variable Vergütung (Empfehlung G.10 Kodex)

Nach G.10 des Kodex sollen den Vorstandsmitgliedern gewährte variable Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Daneben soll das jeweilige Vorstandsmitglied über derartige Beträge erst nach vier Jahren verfügen können. Im Rahmen des Stock Appreciation Rights (SARs)-Programms als langfristigem Vergütungsprogramm für den Vorstand wird eine aktienbasierte Vergütung ausgelobt. Die Laufzeit dieses Programms beträgt jeweils insgesamt 6 Jahre. Innerhalb dieser 6 Jahre kann das jeweilige Vorstandsmitglied zu bestimmten Zeitpunkten bereits jeweils einen Teil (25%) zugeteilter SARs – frühestens allerdings nach 2 Jahren – ausüben. Damit kann ein Vorstandsmitglied bereits nach 2 Jahren über einen Teil der langfristigen variablen Vergütung verfügen. Nach Ablauf von 5 Jahren ist erstmals die volle Ausübung aller SARs möglich.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich dieses System der Langfristvergütung bewährt hat und sieht keinen Grund dafür, die Verfügungsmöglichkeit über im Rahmen des Programms verdiente Vergütung weiter hinauszuschieben. Durch die Anknüpfung an den Aktienkurs der United Internet AG und deren Möglichkeit, zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Programm deren Aktien hinzugeben, findet bereits eine aus Sicht des Aufsichtsrats angemessene Teilhabe des Vorstandsmitglieds an Risiken und Chancen des Unternehmens der United Internet AG statt. Weil das Programm mit einer Laufzeit von 6 Jahren konzipiert ist und die ausgelobten SARs über diese Dauer und frühestens nach 2 Jahren entsprechend anteilig zugeteilt werden, ist aus Sicht des Aufsichtsrats eine optimale Bindungswirkung und Anreizsteuerung im Interesse der United Internet AG erreicht, die keine Änderungen erforderlich machen.

Vergütung des Vorstands – Einbehalt/Rückforderung variabler Vergütung (Empfehlung G.11 Kodex)

Nach G.11 des Kodex soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen eine variable Vergütung einbehalten oder zurückfordern zu können. Derartige Regelungen beinhalten die aktuellen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder nicht. In das neue Vergütungssystem wurde eine sog. „Claw Back-Klausel“ zur Rückforderung variabler Vergütung mit aufgenommen und wird zukünftig in neu zu schließenden Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt.

Vergütung des Vorstands – Leistungen bei Vertragsbeendigung (Empfehlung G.13 Kodex)

Gemäß G.13 des Kodex sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll eine solche Abfindungszahlung zudem auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. Die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder enthalten derzeit eine solche Anrechnungsmöglichkeit nicht. In das neue Vergütungssystem wurde diese mit aufgenommen und wird zukünftig in neu zu schließenden Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder (und etwaig hieran anknüpfenden Aufhebungsverträgen) berücksichtigt.

Montabaur, den 21. Dezember 2021

Für den Vorstand
Ralph Dommermuth

Für den Aufsichtsrat
Philipp von Bismarck