Chrome 71 ist da: Google sagt Bad Ads endgültig den Kampf an

Waren vom letzten Chrome-Update vor allem Webseiten, die bisweilen auf SSL-Zertifikate verzichteten, betroffen, will Google dieses Mal den sogenannten Bad Ads ein für alle Mal den Garaus machen. Bereits mit Chrome 64 gab es den Versuch negativ auffallende, teils gefährliche Werbeanzeigen mittels eigenem Werbeblocker herauszufiltern – leider ohne den gewünschten Erfolg. Im Chromium-Blog räumte Google nun selbst ein, die Maßnahmen seien nicht ausreichend gewesen: Mehr als die Hälfte aller Bad Ads, davon ein Großteil schädlich oder irreführend, wurden nicht als solche erkannt und demzufolge auch nicht blockiert.

Mit dem für Dezember angekündigten Update auf Chrome 71 geht Google jetzt noch einen Schritt weiter und blockiert sämtliche Werbeanzeigen auf einer Webseite sobald sich darunter Bad Ads befinden. Für die Betreiber von Webseiten bedeutet das in Zukunft: regelmäßige Kontrollen werden zur Pflicht. Ob meine Webseite eine oder mehrere Bad Ads aufweist, lässt sich schon jetzt problemlos im Bereich “Irreführende Inhalte” in der Google Search Console überprüfen. Nachdem Google negative Werbung auf einer Webseite identifiziert hat, hat der Betreiber 30 Tage Zeit, diese zu beheben bzw. zu beseitigen – wenn nicht, werden alle Werbeanzeigen entfernt.

Welche Werbeanzeigen stuft Google als Bad Ads ein?

Googles hauseigener Werbeblocker orientiert sich an den Richtlinien der sogenannten "Coalition for Better Ads", einem Zusammenschluss diverser Internetkonzerne und Branchenverbände, die auf Basis einer Untersuchung mit über 25.000 Teilnehmern die verschiedenen Bad Ads benannte.

Quelle: Coalition for Better Ads

Quelle: Coalition for Better Ads

Im Support-Bereich fasst Google folgende Inhalte als irreführend zusammen:

 

Gefälschte Nachrichten

Inhalte, die vorgeben, eine Chat-App, eine Warnung, ein Systemdialog oder eine andere Benachrichtigung zu sein und den Benutzer beim Anklicken zu einer Anzeige oder Landingpage weiterleiten.

Unerwartete Klickbereiche

Klickbare Bereiche, die normalerweise nicht als klickbar gelten – zum Beispiel transparente Hintergründe oder Seitenbereiche – den Besucher aber trotzdem auf Anzeigen oder Landingpages führen.

Irreführendes Websiteverhalten

Bildlaufleisten, Wiedergabe-Schaltflächen, “Weiter”-Pfeile, Schließen-Schaltflächen, Navigationslinks oder sonstige Seitenfunktionen mit Weiterleitung zu einer Anzeige oder Landingpage.

Phishing

Inhalte, mit denen unrechtmäßig versucht wird, personenbezogene Daten des Benutzers zu erlangen.

Automatische Weiterleitung

Inhalte, die auch ohne Klick eine Weiterleitung auslösen.

Mauszeiger

Imitationen sich bewegender oder klickender Mauszeiger, durch die der Benutzer zum Klicken veranlasst werden soll.

Malware oder unerwünschte Software

Inhalte, die Malware oder unerwünschte Software bewerben, hosten oder darauf verweisen.

Google betont selbst, dass nur eine geringe Menge an Webseiten von den Änderungen durch Chrome 71 betroffen sein wird. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, regelmäßig einen Blick in die Google Search Console zu werfen.