„Das beste Netz gibt’s bei 1&1“

1&1 legt Widerspruch gegen Gerichtsentscheidung des OLG Köln ein

Montabaur 28.09.2017 – Unter der Überschrift „Mund zu voll genommen. OLG Köln verbietet Werbung von 1&1.“ hat die Deutsche Telekom AG gestern die Gerichtsentscheidung zur 1&1-Werbekampagne „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ gemeldet. Dazu stellt 1&1 klar:

–   Der connect-Test ist der anspruchsvollste und renommierteste Festnetz-Test in Deutschland. Im Rahmen des Tests werden rund 1,8 Million Messungen durchgeführt, um laut der Fachzeitschrift connect zu ermitteln, „wer die besten Sprach- und Datenleistungen und somit die besten Netze bietet“.

–   Die Deutsche Telekom und 1&1 nehmen seit längerer Zeit an dem von allen Wettbewerbern als Standard anerkannten Test teil. In den Jahren, in denen die Deutsche Telekom den connect-Test für sich entscheiden konnte, hat sie stolz mit der Überschrift „Das beste Netz“ geworben.

–   Im Juli 2017 hat 1&1 den connect-Test gewonnen, als einziger bundesweiter Anbieter mit der Note „sehr gut“. Im vergangenen Jahr belegte 1&1 mit zwei Punkten Unterschied knapp den zweiten Platz. Bereits 2015 war 1&1 mit einem deutlichen Vorsprung vor der Deutschen Telekom als Sieger aus dem Test hervorgegangen:

Bundesweite Anbieter Urteil / Punkte
2017

1.       1&1

2.       Deutsche Telekom

3.       Unitymedia

 

sehr gut / 428

gut / 420

gut / 410

2016

1.       Deutsche Telekom

2.       1&1

3.       Telefónica

 

sehr gut / 426

gut / 424

gut / 406

2015

1.       1&1

2.       Deutsche Telekom

3.       Telefónica

 

sehr gut / 449

gut / 417

gut / 397

–   Zur Erbringung seiner vielfach ausgezeichneten Leistungen nutzt die 1&1 Telecommunication SE das Glasfasernetz ihrer Schwestergesellschaft 1&1 Versatel. Diese betreibt das mit einer Länge von über 42.000 Kilometern zweitgrößte Glasfasernetz Deutschlands. Für die notwendigen Hausanschlüsse greift 1&1 – wie alle DSL-Anbieter – auf das Kupferkabel der Deutschen Telekom (regulierte Teilnehmeranschlussleitung) zurück.

1&1 stellt sein Netz auch anderen Telekommunikationsgesellschaften zur Verfügung und erzielt damit jährlich Umsätze in dreistelliger Millionenhöhe. Im Gegenzug nutzt 1&1 in Regionen, wo das eigene Netz nicht verfügbar ist, Leitungen anderer Anbieter.

–   Bereits kurz nach dem Start der aktuellen 1&1-Werbekampagne „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ Ende Juli 2017 hatte die Deutsche Telekom dagegen geklagt. Das Landgericht Köln hat diese Klage vollumfänglich abgewiesen.

–   In zweiter Instanz hat das OLG Köln nun zugunsten der Deutschen Telekom entschieden. Gegen diese Entscheidung wird 1&1 Widerspruch einlegen, um den Sachverhalt abschließend klären zu lassen.

Martin Witt, CEO 1&1 Telecommunication SE: „Moderne Telekommunikationsnetze bestehen aus eigenen und zugemieteten Netzbestandteilen, bei DSL-Hausanschlüssen nutzen alle bundesweiten Anbieter Monopolleistungen der Deutschen Telekom. Der connect-Test hat auch in diesem Jahr wieder bewiesen, dass Kunden bei 1&1 die beste Netzleistung erhalten. Dies ist unstrittig. 1&1 beteiligt sich gerne an dem anspruchsvollen connect-Test – unser Team nimmt die Herausforderungen sportlich an. Wir sind stolz auf diese Auszeichnung und möchten den Wettbewerb auch künftig im Netz und nicht über Anwälte austragen.“