Werkstudent*in (w/m/d) - Testautomation
bei
unserer Tochtergesellschaft
1&1 Telecommunication SE
in
Karlsruhe
Vollzeit | Werkstudent | Studierende
Kennziffer: SF-2433
Über uns
Als börsennotiertes Unternehmen mit rund 15 Millionen Kundenverträgen und 3.200 Mitarbeitenden zählt die 1&1 AG zu den führenden Telekommunikationsanbietern in Deutschland. 1&1 steht für innovative Mobilfunk- und Breitbandprodukte – zuverlässig, preisführend und mit vielfach ausgezeichnetem Kundenservice. Nun beginnt 1&1 das nächste Kapitel seiner Unternehmensgeschichte. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der 5G-Frequenzauktion haben wir den Grundstein für ein leistungsstarkes Mobilfunknetz gelegt. Ziel ist es, das modernste 5G-Netz Deutschlands zu bauen. Sie wollen gemeinsam mit uns am Puls der Zeit innovative Kommunikationsdienste und technische Services vorantreiben? Dann gestalten Sie Ihre Karriere bei uns.
Ihre Aufgaben
Unsere IT-Lösungen sind zentrale Bausteine für ausgezeichneten Kundenservice. Wir verantworten den gesamten Entwicklungsprozess eines komplexen CRM-Systems mit eigener Omnichannel-Plattform. Dabei übernehmen Sie als Werkstudent*in (w/m/d) die Umsetzung von Softwaretests und begleiten unsere Test Manager bei strategischen Vorhaben im Bereich Testautomation, um die bestmögliche Qualität unserer Softwareprodukte zu erzielen. Insbesondere gehören zu Ihren Aufgaben:
- Begleitung unserer Test Manager in Projekten
- Planung und Umsetzung von automatisierten Softwaretests
- Wartung und Pflege von Testautomation zum stetigen Einsatz für eine CI/CD-Pipeline
Das wünschen wir uns
- Sie absolvieren ein technisch-orientiertes Studium
- Idealerweise stehen Sie uns 15-20 Stunden pro Woche zur Verfügung
- Optional: Basiswissen zu Java-Applikationen, Webservices und relationalen Datenbanken
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von z.B. Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität, körperlichen Merkmalen, Familienstand oder einem anderen sachfremden Kriterium nach geltendem Recht.