Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG: United Internet schließt Barkapitalerhöhung erfolgreich ab

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Montabaur, 16. September 2014. Die United Internet AG hat ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von 194.000.000,00 EUR auf 205.000.000,00 EUR erhöht. Die 11.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) wurden bei institutionellen Anlegern im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) platziert.

Die Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 32,00 je Aktie zugeteilt. Der United Internet AG fließt damit ein Emissionserlös in Höhe von rund EUR 352,0 Mio. vor Provisionen und Kosten zu. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung wird zur Erhöhung der finanziellen Flexibilität im Rahmen der Unternehmensfinanzierung verwendet werden.

Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 17. September 2014 prospektfrei zum Handel zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden und sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnanteilsberechtigt.       

 

 

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren United Internet AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der United Internet AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

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Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren.

Im Zusammenhang mit dieser Platzierung handeln J.P. Morgan Securities plc als Bookrunner und HSBC Trinkaus & Burkhardt AG als Co-Bookrunner (die „Bookrunners“) ausschließlich für die United Internet AG. Die Bookrunner werden im Zusammenhang mit der Platzierung niemand anderen als ihren jeweiligen Klienten erachten und werden weder jemand anderem als der United Internet AG gegenüber Verantwortung übernehmen oder Schutz gewähren noch werden die Bookrunner jemand anderem als der United Internet AG Beratungsleistungen in Verbindung mit der Platzierung, dieser Mitteilung oder irgendeiner anderen hierin in Bezug genommenen Angelegenheit erbringen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung dürfen die Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen als Investoren für eigene Rechnung Wertpapiere der United Internet AG zeichnen oder kaufen und auch im Übrigen Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf die auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend verstanden werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den Verkauf an die Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen auf eigene Rechnung einschließt. Darüber hinaus können die Bookrunner oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren abschließen, im Rahmen dessen können die Bookrunner (oder mit den Bookrunnern verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der United Internet AG erwerben, halten oder veräußern. Die Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Investitionen oder Transaktionen zu veröffentlichten, sofern die Bookrunner nicht gesetzlich oder behördlich zur Veröffentlichung verpflichtet sind.

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